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Reiseverkehr

Seit Juni 2022 gilt eine neue Einreiseverordnung für Deutschland, die regelt, welche Nachweise für die Einreise erbracht werden müssen, wer sich anmelden muss und wer in Quarantäne muss. Beschränkungen gelten derzeit nur für drohende Virusvariantengebiete, die vom RKI ausgewiesen werden:      https://www.rki.de/DE/Content/InfAZ/N/Neuartiges_Coronavirus/Risikogebiete_neu.html

Als drohendes Virusvariantengebiet gilt derzeit China. Bei Einreisen aus China nach Deutschland besteht eine Testpflicht. Weitere Informationen zur Einreise aus China liefert das Auswärtige Amt: https://www.auswaertiges-amt.de/de/ReiseUndSicherheit/chinasicherheit/200466

Das Bundesgesundheitsministerium hat eine Erläuterung zu den Bestimmungen veröffentlicht: https://www.bundesgesundheitsministerium.de/service/gesetze-und-verordnungen/guv-19-lp/coronaeinreisev.html

Das Auswärtige Amt informiert auf seiner Webseite über Covid19-bedingte Reisewarnungen.

Derzeit wird China als drohendes Virusvariantengebiet eingestuft. Von nicht notwendigen Reisen nach China rät das Auswärtige Amt daher zurzeit ab. Weitere Hinweise zu Reisen nach China sind hier zu finden: https://www.auswaertiges-amt.de/de/ReiseUndSicherheit/chinasicherheit/200466

Grundsätzlich sind  Dienstreisen wieder möglich, wenn die Reise nicht durch eine elektronische Kommunikationsform (z. B. Videokonferenz etc.) ersetzt werden kann.

Voraussetzungen für eine Dienstreise ist grundsätzlich, dass keine Einreisebeschränkungen von Deutschland in das jeweilige Land / Gebiet vorliegen und auch die Rückkehr nach Deutschland ohne Einreisebeschränkungen und Quarantäne möglich ist.

Buchungen im Zu­sam­men­hang mit Dienstreisen sollten möglichst kurz vor Reiseantritt vorgenommen wer­den, um Stornierungskosten im Falle erneuter Ein­schrän­kungen zu mi­ni­mie­ren.

Bitte in­for­mie­ren Sie sich vor Antritt der Dienstreise sorgfältig über die geltenden Re­ge­lung­en zum Reisezeitpunkt, da es weiterhin zu kurzfristigen Einschränkungen kommen kann. Dies zu prüfen, liegt in der Verantwortung der reisenden Person.

Bei Fragen wenden Sie sich bitte an die Leitung des Dezernats Personal der TU Dort­mund.

Anfahrt & Lageplan

Der Campus der TU Dortmund liegt in der Nähe des Autobahnkreuzes Dortmund West, wo die Sauerlandlinie A45 den Ruhrschnellweg B1/A40 kreuzt. Die Abfahrt Dortmund-Eichlinghofen auf der A45 führt zum Campus Süd, die Abfahrt Dortmund-Dorstfeld auf der A40 zum Campus-Nord. An beiden Ausfahrten ist die Universität ausgeschildert.
Für E-Autos gibt es eine Ladesäule am Campus Nord, Vogelpothsweg.

Direkt auf dem Campus Nord befindet sich die S-Bahn-Station „Dortmund Universität“. Von dort fährt die S-Bahn-Linie S1 im 20- oder 30-Minuten-Takt zum Hauptbahnhof Dortmund und in der Gegenrichtung zum Hauptbahnhof Düsseldorf über Bochum, Essen und Duisburg. Außerdem ist die Universität mit den Buslinien 445, 447 und 462 zu erreichen. Eine Fahrplanauskunft findet sich auf der Homepage des Verkehrsverbundes Rhein-Ruhr, außerdem bieten die DSW21 einen interaktiven Liniennetzplan an.

Zu den Wahrzeichen der TU Dortmund gehört die H-Bahn. Linie 1 verkehrt im 10-Minuten-Takt zwischen Dortmund Eichlinghofen und dem Technologiezentrum über Campus Süd und Dortmund Universität S, Linie 2 pendelt im 5-Minuten-Takt zwischen Campus Nord und Campus Süd. Diese Strecke legt sie in zwei Minuten zurück.

Vom Flughafen Dortmund aus gelangt man mit dem AirportExpress innerhalb von gut 20 Minuten zum Dortmunder Hauptbahnhof und von dort mit der S-Bahn zur Universität. Ein größeres Angebot an internationalen Flugverbindungen bietet der etwa 60 Kilometer entfernte Flughafen Düsseldorf, der direkt mit der S-Bahn vom Bahnhof der Universität zu erreichen ist.

Die Einrichtungen der TU Dortmund verteilen sich auf den größeren Campus Nord und den kleineren Campus Süd. Zudem befinden sich einige Bereiche der Hochschule im angrenzenden Technologiepark. Genauere Informationen können Sie den Lageplänen entnehmen.