Zum Inhalt

Arbeitsorganisation und Arbeitsrecht

Das Referat Arbeits-, Umwelt- und Gesundheitsschutz entwickelt das Dokument Gefährdungsbeurteilung/Hygienekonzept kontinuierlich weiter. Alle TU-Mitglieder können die jeweils aktuelle Fassung im ServicePortal einsehen. Es beschreibt grundsätzliche Regeln, die bei allen Tätigkeiten an der TU Dortmund zu berücksichtigen sind. So ist es weiterhin geboten, Aufenthaltsräume regelmäßig zu lüften, auf Handhygiene zu achten und im Krankheitsfalle zuhause zu bleiben.

Das Team des Referats Arbeits-, Umwelt- und Gesundheitsschutz steht für Rückfragen gerne zur Verfügung.

Im Infektionsfall besteht die Vorgabe, insbesondere wenn vulnerable Personen anwesend sind, in den Innenräumen der TU Dortmund eine FFP2-Maske zu tragen. Um Kontakte zu vermeiden, sind Beschäftigte angehalten, nach Möglichkeit für fünf Tage im Homeoffice zu arbeiten. Mitteilungen an den Pandemiebeauftragten können entfallen.

Ja, das Re­fe­rat Ar­beits-, Umwelt- und Ge­sund­heits­schutz stellt den Dekanaten und sons­ti­gen Ein­rich­tun­gen zertifizierte OP-Masken zur Ver­fü­gung, die an die Be­schäf­tig­ten für Präsenzarbeit ausgegeben wer­den kön­nen. Auch ein Kontingent an FFP2-Masken steht zur Ver­fü­gung.

Mit beiden Personalräten wurde jeweils eine Dienstvereinbarung „Mobiles Arbeiten“ geschlossen. Gemäß dieser Vereinbarung können sowohl wissenschaftlich Beschäftigte als auch Beschäftigte in Technik und Verwaltung beantragen, einen bestimmten Teil ihrer Arbeitszeit nicht in Präsenz, sondern zuhause oder von einem anderen Ort aus zu erbringen. Für diesen Anteil ist keine allgemeingültige Höchstgrenze festgelegt worden, da sich diese aus dem individuellen Tätigkeitsprofil ergibt. Bevor ein formaler Antrag gestellt wird, sollten daher auch Gespräche über die mögliche Ausgestaltung der Arbeit zwischen Beschäftigten und Vorgesetzten geführt werden.

Im ServicePortal ist beschrieben, wie mobiles Arbeiten beantragt werden kann. Dabei gibt es zwei Verfahren: Beschäftigte in Technik und Verwaltung müssen ein Formular ausfüllen, das von den Vorgesetzten mitgezeichnet werden muss. Wissenschaftlich Beschäftigte können den Antrag formlos per E-Mail ans Dezernat Personal schicken, sofern sie dabei ihre Vorgesetzten in CC setzen. Mit dem Einreichen des Antrags wird bestätigt, dass die Hinweise zur IT-Sicherheit und zum Bildschirmarbeitsplatz zur Kenntnis genommen wurden. Das Dezernat Personal stellt einen Bescheid darüber aus, ob der Antrag genehmigt wurde. 

Bei Ar­beit im Home­office haben die Be­schäf­tig­ten zu den üblichen Arbeitszeiten ih­re Er­reich­bar­keit sicherzustellen. Bei der Ar­beit vor Ort sind die Vorgaben des allgemeinen Hygienekonzepts einzuhalten.

Die Erfassung der Arbeitszeit im Gleitzeitsystem bleibt vorerst wei­ter­hin ausgesetzt.

Vor dem Hintergrund der Corona-Pandemie können Elternteile auch in den Jahren 2022 und 2023 je gesetzlich krankenversichertem Kind 30 statt 20 Arbeitstage Kinderkrankengeld beantragen. Bei mehreren Kindern hat jeder Elternteil insgesamt einen Anspruch auf maximal 65 Arbeitstage. Für Alleinerziehende erhöht sich der Anspruch um 20 auf 60 Arbeitstage pro Kind. Bei mehreren Kindern haben Alleinerziehende insgesamt einen Anspruch auf maximal 130 Arbeitstage. Anspruchsberechtigt sind gesetzlich versicherte, berufstätige Eltern. Eltern können bis einschließlich 7. April 2023 Kinderkrankengeld auch dann in Anspruch nehmen, wenn ihr Kind nicht krank ist, sondern zu Hause betreut werden muss, weil Schule, Kindertagesstätte oder Kindertagespflege behördlich geschlossen sind, die Präsenzpflicht im Unterricht ausgesetzt wurde oder Behörden den Zugang eingeschränkt haben. Weitere Informationen finden Sie auf den Seiten des Familien-Service der TU Dortmund. 

Anfahrt & Lageplan

Der Campus der TU Dortmund liegt in der Nähe des Autobahnkreuzes Dortmund West, wo die Sauerlandlinie A45 den Ruhrschnellweg B1/A40 kreuzt. Die Abfahrt Dortmund-Eichlinghofen auf der A45 führt zum Campus Süd, die Abfahrt Dortmund-Dorstfeld auf der A40 zum Campus-Nord. An beiden Ausfahrten ist die Universität ausgeschildert.
Für E-Autos gibt es eine Ladesäule am Campus Nord, Vogelpothsweg.

Direkt auf dem Campus Nord befindet sich die S-Bahn-Station „Dortmund Universität“. Von dort fährt die S-Bahn-Linie S1 im 20- oder 30-Minuten-Takt zum Hauptbahnhof Dortmund und in der Gegenrichtung zum Hauptbahnhof Düsseldorf über Bochum, Essen und Duisburg. Außerdem ist die Universität mit den Buslinien 445, 447 und 462 zu erreichen. Eine Fahrplanauskunft findet sich auf der Homepage des Verkehrsverbundes Rhein-Ruhr, außerdem bieten die DSW21 einen interaktiven Liniennetzplan an.

Zu den Wahrzeichen der TU Dortmund gehört die H-Bahn. Linie 1 verkehrt im 10-Minuten-Takt zwischen Dortmund Eichlinghofen und dem Technologiezentrum über Campus Süd und Dortmund Universität S, Linie 2 pendelt im 5-Minuten-Takt zwischen Campus Nord und Campus Süd. Diese Strecke legt sie in zwei Minuten zurück.

Vom Flughafen Dortmund aus gelangt man mit dem AirportExpress innerhalb von gut 20 Minuten zum Dortmunder Hauptbahnhof und von dort mit der S-Bahn zur Universität. Ein größeres Angebot an internationalen Flugverbindungen bietet der etwa 60 Kilometer entfernte Flughafen Düsseldorf, der direkt mit der S-Bahn vom Bahnhof der Universität zu erreichen ist.

Die Einrichtungen der TU Dortmund verteilen sich auf den größeren Campus Nord und den kleineren Campus Süd. Zudem befinden sich einige Bereiche der Hochschule im angrenzenden Technologiepark. Genauere Informationen können Sie den Lageplänen entnehmen.