Hochschulrecht
Das Hochschulgesetz NRW wurde 2020 und 2021 so geändert, dass das Ministerium für Kultur und Wissenschaft per Rechtsverordnung Sonderregelungen für die Hochschulen zur Bewältigung der Pandemie erlassen kann. Die entsprechende Corona-Epidemie-Hochschulverordnung wurde erstmal am 15. April 2020 veröffentlicht und zuletzt am 1. September 2022 neu gefasst. Das Rektorat der TU Dortmund wiederum kann auf dieser Grundlage eine Corona-Ordnung erlassen. Die für das Wintersemester 2022/2023 gültige Fassung tritt mit Wirkung zum 1. April 2023 außer Kraft.
Corona-Ordnung der TU Dortmund
Präsenzprüfungen sind seit dem Sommersemester 2022 wieder die Regel. Prüfungsleistungen können für den Geltungszeitraum dieser Ordnung auch in elektronischer Form oder in elektronischer Kommunikation durchgeführt werden, soweit dies in begründeten Fällen zweck- und verhältnismäßig ist (§ 6a). Zudem können Online-Prüfungen weiterhin durchgeführt werden, soweit die Prüfungsordnungen entsprechende Formate bereits vorgesehen haben.
Sofern in einzelnen Fachstudiengängen integrierte Auslandssemester, Praxissemester oder andere berufspraktische Studienphasen im Einzelfall aktuell nicht abgeleistet oder beendet werden können, kann der zuständige Prüfungsausschuss im begründeten Einzelfall über eine fachlich und inhaltlich angemessene ersatzweise zu erbringende Leistung entscheiden (§11 Abs. 1).
Für im Lehramt zu erbringende Auslandssemester, Praxissemester oder andere berufspraktische Studienphasen kann über den Prüfungsausschuss im begründeten Einzelfall unter Beachtung der lehramtsspezifischen Besonderheiten über eine fachlich und inhaltlich angemessene ersatzweise zu erbringende Leistung entschieden werden (§11 Abs. 2). Details dazu erläutert das DoKoLL.
Bestehende Regelungen zum Nachteilsausgleich in den Prüfungsordnungen bleiben unberührt (§ 13). Insbesondere in Hinblick auf die SARS-CoV-2-Epidemie ist im Rahmen von Einzelfallentscheidungen im Sinne der Studierenden angemessen Rücksicht zu nehmen.
Corona-Epidemie-Hochschulverordnung des Landes NRW
Die Corona-Epidemie-Hochschulverordnung des Landes NRW sieht vor, dass die Lehre „in der Regel“ in Präsenz stattfindet und nur in begründeten Ausnahmefällen durch digitale Angebote ersetzt werden darf. Die Verschiebung von Lehrveranstaltungen oder Teilen davon aus einem Semester in ein anderes sowie aus der Vorlesungszeit in davor oder danach liegende Zeiten ist zulässig (§ 8).
Der oder die Vorsitzende eines Gremiums entscheidet, ob die Sitzung in physischer Anwesenheit, elektronisch oder in einer Mischform aus elektronischer und physischer Anwesenheit durchgeführt wird (§ 5 Abs. 5). Zudem ermöglicht die Rechtsverordnung, dass Beschlüsse im Umlaufverfahren gefasst werden. Über Beschlüsse, die andernfalls in öffentlicher Sitzung zu treffen gewesen wären, ist die Öffentlichkeit durch geeignete Maßnahmen zu informieren (§ 5 Abs. 2). Die Bild- und Tonübertragung öffentlicher Gremiensitzungen ist zulässig (§ 5 Abs. 6). Eine Handreichung zur digitalen Arbeit der Gremien steht im ServicePortal zur Verfügung.
Die TU Dortmund hat eine Verfahrensordnung beschlossen, die es nichtöffentlichen Gremien ermöglicht, in elektronischer Kommunikation oder einer Mischform zu tagen. Auch Beschlüsse können in elektronischer Kommunikation, in einer Mischform oder im Umlaufverfahren gefasst werden und Wahlen im Zuständigkeitsbereich des nichtöffentlich tagenden Gremiums durch Stimmabgabe in elektronischer Form oder per Briefwahl durchgeführt werden. Für öffentlich tagende Gremien gelten die Regelungen nur, wenn sie durch Gesetz oder Rechtsverordnung erlaubt sind. Dies ist derzeit durch die oben beschriebenen Regelungen der Corona-Epidemie-Hochschulverordnung der Fall.
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Anfahrt & Lageplan
Der Campus der TU Dortmund liegt in der Nähe des Autobahnkreuzes Dortmund West, wo die Sauerlandlinie A45 den Ruhrschnellweg B1/A40 kreuzt. Die Abfahrt Dortmund-Eichlinghofen auf der A45 führt zum Campus Süd, die Abfahrt Dortmund-Dorstfeld auf der A40 zum Campus-Nord. An beiden Ausfahrten ist die Universität ausgeschildert.
Für E-Autos gibt es eine Ladesäule am Campus Nord, Vogelpothsweg.
Direkt auf dem Campus Nord befindet sich die S-Bahn-Station „Dortmund Universität“. Von dort fährt die S-Bahn-Linie S1 im 20- oder 30-Minuten-Takt zum Hauptbahnhof Dortmund und in der Gegenrichtung zum Hauptbahnhof Düsseldorf über Bochum, Essen und Duisburg. Außerdem ist die Universität mit den Buslinien 445, 447 und 462 zu erreichen. Eine Fahrplanauskunft findet sich auf der Homepage des Verkehrsverbundes Rhein-Ruhr, außerdem bieten die DSW21 einen interaktiven Liniennetzplan an.
Zu den Wahrzeichen der TU Dortmund gehört die H-Bahn. Linie 1 verkehrt im 10-Minuten-Takt zwischen Dortmund Eichlinghofen und dem Technologiezentrum über Campus Süd und Dortmund Universität S, Linie 2 pendelt im 5-Minuten-Takt zwischen Campus Nord und Campus Süd. Diese Strecke legt sie in zwei Minuten zurück.
Vom Flughafen Dortmund aus gelangt man mit dem AirportExpress innerhalb von gut 20 Minuten zum Dortmunder Hauptbahnhof und von dort mit der S-Bahn zur Universität. Ein größeres Angebot an internationalen Flugverbindungen bietet der etwa 60 Kilometer entfernte Flughafen Düsseldorf, der direkt mit der S-Bahn vom Bahnhof der Universität zu erreichen ist.
Die Einrichtungen der TU Dortmund verteilen sich auf den größeren Campus Nord und den kleineren Campus Süd. Zudem befinden sich einige Bereiche der Hochschule im angrenzenden Technologiepark. Genauere Informationen können Sie den Lageplänen entnehmen.